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   BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81   

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https://dejure.org/1981,3451
BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81 (https://dejure.org/1981,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1981 - 1 B 98.81 (https://dejure.org/1981,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1981 - 1 B 98.81 (https://dejure.org/1981,3451)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vornahme einer Güterabwägung und Interessenabwägung gegen die Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung der Ausländern zustehenden Grundrechte bei Ausübung von behördlichem Ausweisungsermessen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch Ausländern zur Seite stehen und das behördliche Ausweisungsermessen gemäß § 10 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe einer Güter und Interessenabwägung begrenzen (BVerwGE 48, 299 [302 ff.]; 59, 112 [115]; 60, 75 [80]; 60, 133 [135 f.]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch Ausländern zur Seite stehen und das behördliche Ausweisungsermessen gemäß § 10 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe einer Güter und Interessenabwägung begrenzen (BVerwGE 48, 299 [302 ff.]; 59, 112 [115]; 60, 75 [80]; 60, 133 [135 f.]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch Ausländern zur Seite stehen und das behördliche Ausweisungsermessen gemäß § 10 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe einer Güter und Interessenabwägung begrenzen (BVerwGE 48, 299 [302 ff.]; 59, 112 [115]; 60, 75 [80]; 60, 133 [135 f.]).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Grundrechte aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch Ausländern zur Seite stehen und das behördliche Ausweisungsermessen gemäß § 10 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe einer Güter und Interessenabwägung begrenzen (BVerwGE 48, 299 [302 ff.]; 59, 112 [115]; 60, 75 [80]; 60, 133 [135 f.]).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    Die Frage, ob nach der gebotenen Güter- und Interessenabwägung den gegen eine Ausweisung sprechenden familiären Belangen Vorrang gegenüber den mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen gebührt, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen regelmäßig und so auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47, vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 53).
  • BVerwG, 20.09.1978 - 1 CB 26.78
    Auszug aus BVerwG, 30.07.1981 - 1 B 98.81
    Die Frage, ob nach der gebotenen Güter- und Interessenabwägung den gegen eine Ausweisung sprechenden familiären Belangen Vorrang gegenüber den mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Interessen gebührt, beurteilt sich nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen regelmäßig und so auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47, vom 20. September 1978 - BVerwG 1 CB 26.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 53).
  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 CB 5.82

    Schutz ausländischer Ehen und Familien im Falle der Ausweisung eines Ehegatten -

    Diese Abwägung ist auch im Hinblick auf die Belange der mit dem Ausländer im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen vorzunehmen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 61, 32 [36, 39]; Beschlüsse vom 27. Juli 1981 - BVerwG 1 CB 34.81 -, vom 30. Juli 1981 - BVerwG 1 B 98.81 -).
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